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   VGH Bayern, 21.03.2013 - 12 C 13.280   

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https://dejure.org/2013,4843
VGH Bayern, 21.03.2013 - 12 C 13.280 (https://dejure.org/2013,4843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.03.2013 - 12 C 13.280 (https://dejure.org/2013,4843)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. März 2013 - 12 C 13.280 (https://dejure.org/2013,4843)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2013 - 12 C 13.280
    Vor allem erweist es sich als unzulässig, schwierige Sach- oder Rechtsfragen, die in einer vertretbaren Weise auch anders beantwortet werden können, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu versagen (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 - NJW 2003, 1857).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 12 C 12.2105

    Begriff des Zusammenlebens

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2013 - 12 C 13.280
    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 12 C 12.2105 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.04.1999 - 24 S 99.110
    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2013 - 12 C 13.280
    Diese Punktetabelle stellt ein geeignetes Mittel dar, um die Bewertung der sozialen Dringlichkeit transparent zu machen und dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen (BayVGH, B.v. 14.4.1999, - 24 S 99.110 - juris).
  • VG München, 17.01.2013 - M 12 K 12.5562

    Gesundheitliche Beschwerden; gehlende Mitwirkung; Auskunftssperre

    Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2013 - 12 C 13.280
    Mit Beschluss vom 12. Dezember 2012 (Az. M 12 K 12.5562) lehnte das Verwaltungsgericht die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussichten zum Zeitpunkt der Entscheidungsreife ab.
  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Bei der von den zuständigen Stellen nach Art. 5 BayWoBindG i. V. m. § 3 DVWoR zu treffenden Entscheidung über die Benennung einzelner Wohnungssuchender, denen eine Wohnung im Sinn des Art. 1 Abs. 1 BayWoBindG überlassen werden darf, besteht ein erheblicher Ermessensspielraum, der durch ermessensbindende interne Richtlinien eingeschränkt werden kann (vgl. BayVGH vom 21.3.2013 - 12 C 13.280 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 12 C 14.380

    Vormerkung für eine Sozialwohnung in München - Bildung einer Rangliste

    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - ; B.v. 18.2.2013 - 12 C 12.2105 - m.w.N.).

    Bei der Einstufung der Bewerbungen nach ihrer sozialen Dringlichkeit hat die zuständige Stelle sachnotwendig ein (Auswahl-)Ermessen (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - , Rn 12).

    Diese Vorentscheidung erfolgt durch Aufnahme in eine nach Dringlichkeitsstufen und Punkten differenzierende Vormerkkartei, wobei es sich um einen im Ermessen der Behörde stehenden Verwaltungsakt handelt (vgl. BayVGH, U.v. 23.9.1987, DWW 1988, 55; B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - , Rn 13).

    Diese Punktetabelle stellt ein geeignetes Mittel dar, um die Bewertung der sozialen Dringlichkeit transparent zu machen und dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.1999 - 24 S 99.110 - ; B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - , Rn 13).

  • VGH Bayern, 05.02.2018 - 12 C 17.2563

    Prozesskostenhilfe für Klage auf Übernahme der Kosten eines Fernschulbesuchs

    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - juris; B.v. 18.2.2013 - 12 C 12.2105 - juris; B.v. 11.3.2014 - 12 C 14.380 - juris, Rn. 10 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.06.2016 - 12 C 16.1162

    Prozesskostenhilfe: Gewährung von Vollzeitpflege für eigenen Sohn durch dessen

    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B. v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - juris; B. v. 18.2.2013 -12 C 12.2105 - juris; B. v. 11.3.2014 - 12 C 14.380 - juris, Rn. 10).
  • VGH Bayern, 16.01.2015 - 12 C 14.2846

    Aufhebung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege; Prozesskostenhilfe

    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - juris; B. v. 18.2.2013 - 12 C 12.2105 - juris; B. v. 11. März 2014 - 12 C 14.380 - juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.01.2017 - 12 C 16.2411

    Prozesskostenhilfe für Klage gegen Heranziehung eines jungen Volljährigen zu den

    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - ; B.v. 18.2.2013 - 12 C 12.2105 - ; B.v. 11.3.2014 - 12 C 14.380 - juris, Rn.10 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 21.12.2015 - 12 C 15.2352

    Schulische Nachmittagsbetreuung und Betreuung in Tageseinrichtung

    Ungeachtet dessen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Senats, Prozesskostenhilfe grundsätzlich dann zu bewilligen, wenn im jeweiligen Verfahren eine weitere Sachaufklärung oder gar eine Beweiserhebung in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - juris; B.v. 28.2.2013 - 12 C 12.2105 - juris; B.v. 11.3.2014 - 12 C 14.380 - juris, Rn. 10 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 29.09.2020 - Au 5 E 20.1679

    Kein Anspruch auf Zuweisung einer Wohnung

    Diese Vorentscheidung erfolgt durch Aufnahme in eine nach Dringlichkeitsstufen und Punkten differenzierende Vormerkkartei, wobei es sich um einen im Ermessen der Behörde stehenden Verwaltungsakt handelt (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - juris Rn. 13, BayVGH, B.v. 11.3.2014 - 12 C 14.380 - juris Rn. 14; VG München, B.v. 2.9.2015 - M 12 E 15.3268 - juris Rn. 22).

    Diese Punktetabelle stellt ein geeignetes Mittel dar, um die Bewertung der sozialen Dringlichkeit transparent zu machen und dem Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung zu tragen (vgl. BayVGH B.v. 14.4.1999 - 24 S 99.110 - juris; BayVGH, B.v. 21.3.2013 - 12 C 13.280 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 11.3.2014 - 12 C 14.380 - juris Rn. 14).

  • VG München, 13.10.2016 - M 12 K 15.5141

    Kein Anspruch auf Festsetzung einer höheren Dringlichkeit bei der Vormerkung für

    Nur in der nächsten Instanz vor dem VGH erfolge eine tatsächliche Prüfung auf Rechtmäßigkeit (vgl. z. B. VGH vom 11.3.2014, 12 C 14.380 oder VGH vom 21.3.2013, 12 C 13.280).
  • VG Ansbach, 27.01.2016 - AN 3 K 15.02550

    Anspruch auf Zuweisung einer Sozialwohnung

    Diese Vorentscheidung erfolgt durch Aufnahme in eine nach Dringlichkeitsstufen und Punkten differenzierende Vormerk-Kartei, wobei es sich um einen im Ermessen der Behörde stehenden Verwaltungsakt handelt (BayVGH, U. v.23.9.1987, DWW 1988, 55, BayVGH, B. v.21.3.2013 - 12 C 13.280, juris Rn. 13; BayVGH, B. v.11.3.2014 - 12 C 14.380, juris Rn. 14; VG München, B. v. 2.9.2015 - M 12 E 15.3268, juris Rn. 22).
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